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Kleinkredite: KfW-StartGeld (früher DtA-Mikro-Darlehen)

Für Gründungen mit geringem Kapitalbedarf - KfW-StartGeld

Letzte Aktualisierung 22.01.2010

Immer wieder versuchen viele Kleingründer, bei einer Bank einen "Mini-Kredit" zu bekommen, meistens vergeblich. Die Deutsche Ausgleichbank bietet seit einigen Jahren einen sogenannten Mikrokredit an. Das urprüngliche DtA-Mikro-Darlehen heißt jetzt "KfW-StartGeld" und unterstützt werden Kleinstgründungen mit einem maximalen Fremdfinanzierungsbedarf von 50.000 EUR:


KfW-StartGeld
(Programmnummer 061)

Startkapital für Existenzgründer, Freiberufler und kleine Unternehmen, die weniger als drei Jahre am Markt tätig sind

Mit dem KfW-StartGeld werden Existenzgründer, Freiberufler und kleine Unternehmen gefördert, die weniger als drei Jahre am Markt tätig sind und die nicht mehr als 50.000 Euro finanzieren müssen.

Wer wird im Programm KfW-StartGeld gefördert?
  • Personen, die ein Unternehmen bzw. eine freiberufliche Existenz gründen wollen, mit Hauptwohnsitz im Inland
  • Freiberuflich Tätige und kleine Unternehmen im Sinne der Definition der EU für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, die weniger als drei Jahre bestehen bzw. am Markt tätig sind.
  • Unternehmen in Schwierigkeiten, Sanierungsfälle werden nicht gefördert.

Was wird finanziert?
  • Alle Formen der Existenzgründung (Errichtung oder Übernahme eines Unternehmens, Erwerb einer Beteiligung), sofern das Vorhaben einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lässt.
  • Nebenerwerb, der mittelfristig auf den Vollerwerb ausgerichtet ist.
  • Festigungsmaßnahmen innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.

Weitere Infos:

www.kfw-mittelstandsbank.de


Hinweis: Denken Sie bitte daran, dass es neben Krediten noch andere Wege zum >> Startkapital gibt.







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